Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist Nachhilfeunterricht im Nachhilfeinstitut Besserwisser. Unterrichtsort sind die Büroräume des Instituts. Der Unterricht wird von fachkundigen Dozenten in den vereinbarten Unterrichtsfächern eigenständig durchgeführt. Die Schüler haben zu allen Unterrichtsterminen ihre vollständigen Schulunterlagen des jeweiligen Faches mitzubringen.
Unterrichtszeiten:
Der Unterricht findet ganzjährig - auch in den Ferien - von Montag bis Samstag in der Zeit von 09:00 bis 20:00 statt.
Sonderregelung Sommerferien:
In den Sommerferien kann auf Wunsch des Kunden der Vertrag für einen vollen Kalendermonat ruhen. Diese ist in schriftlicher Form anzumelden. In diesem Fall findet kein Unterricht statt und der Kunde wird von der Zahlungspflicht der Mindestgebühr entbunden.
Preise:
Der Besserwisser erbringt Leistungen, die nach § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Befreiung muss jährlich neu beantragt werden.
Für Kalenderjahre, in denen die Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, gelten folgende Preise:
60 Minuten Einzelunterricht: € 23,--
60 Minuten Zweierkurs pro Person: € 18,--
60 Minuten Gruppenkurs (ab 3 Personen) pro Person: € 14,--
Die Unterrichtstermine werden mündlich vereinbart. Angestrebt werden regelmäßige feste Termine. Das Unterrichtshonorar wird mit der Absprache des Termins fällig. Der Schüler zeichnet seine Anwesenheit auf dem Schüler-Anwesenheitsprotokoll ab.
- Kann ein Schüler seinen Termin nicht wahrnehmen, gelten folgende Vereinbarungen:
- Werden Termine bis spätestens 18 Uhr am letzten Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt, gilt die Absage als rechtzeitig. Ein Unterrichtshonorar entfällt dann.
- Werden Termine erst nach 18 Uhr am letzten Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so gilt die Absage als verspätet. Das Unterrichtshonorar entspricht dann 50% des vereinbarten Unterrichtsumfangs.
- Werden Termine gar nicht abgesagt wird die Unterrichtseinheit voll berechnet.
Grundgebühr:
Für die Dauer des Vertrags wird eine monatliche Mindestgebühr fällig.
Für Kalenderjahre, in denen die Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, beträgt diese: € 63,--
Die Mindestgebühr wird auf den für den Unterricht tatsächlich anfallenden Betrag des entsprechenden Monats angerechnet. Es ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Übersteigt die Summe der Unterrichtshonorare die Mindestgebühr, so entfällt die Mindestgebühr.
Unterschreitet die Summe der Unterrichtshonorare die Mindestgebühr, so wird nur die Mindestgebühr in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet die Rechnung nach Erhalt zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt Widerspruch einzulegen.
Zahlung:
Die Rechnungssumme wird per Lastschrift zum 15. des Monats der Rechnungsstellung per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht. Eine Barzahlung vor dem 10. des Monats ist ebenfalls möglich.
Zahlungsverzug:
Kommt es zu einem Zahlungsverzug, kann der Unterricht mit sofortiger Wirkung unterbrochen werden. Die Vertragspflicht endet damit nicht!
Unterrichtsausfall:
Können vereinbarte Termine von Seiten der Besserwisser kurzfristig nicht eingehalten werden, so kann eine anteilige Gutschrift der monatlichen Grundgebühr im Umfang des ausfallenden Unterrichts erfolgen.
Kündigung:
Der Kundenvertrag kann beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Lübeck, 17.07.2014
Besserwisser